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Vernehmung – Vorladung

Vernehmung – Vorladung

Ihre Strafverteidigung bei Vernehmungen und Vorladungen. In München und bundesweit.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Wie verhalten Sie sich richtig?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Fall einer Beschuldigtenvorladung äußerste Vorsicht geboten ist, da der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens extrem von der richtigen Reaktion auf diese abhängt.

  • Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten. Lediglich einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft müssen Sie nachkommen.
  • Sie sollten daher zunächst von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen und jegliche Äußerungen – ohne vorherigen anwaltlichen Rat- gegenüber der Polizei unterlassen. Ihr Recht zu schweigen kann und darf im Rahmen eines späteren Strafprozesses nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Eine Aussage ohne Kenntnis über den Akteninhalt – ob schuldig oder unschuldig – kann mit unabsehbaren Folgen für Ihre persönliche und berufliche Existenz verbunden sein. Erst die Akteneinsicht, welche nur durch einen Anwalt vorgenommen werden kann, verschafft Ihnen Klarheit und Sicherheit über den Ihnen zu Last gelegten Tatvorwurf und ermöglicht es, eine hieran orientierte, erfolgsversprechende Verfahrensstrategie zu entwickeln.
  • Sie sollten daher so früh wie möglich – spätestens wenn Sie Ihre Vorladung erhalten haben – von Ihrem Recht, einen Verteidiger zu konsultieren, Gebrauch machen.

Im Falle unserer Beauftragung werden wir daher für Sie sofort Akteneinsicht beantragen und nach umfangreicher Prüfung der Aktenlage eine für Sie maßgeschneiderte Verfahrensstrategie entwickeln. In einigen Fällen konnte in der Vergangenheit bereits auf diese Weise, durch das bloße Einreichen einer durch uns verfassten schriftlichen Äußerung, einer sog. Schutzschrift, das Verfahren eingestellt werden.

Ferner übernehmen wir für Sie insgesamt die Kommunikation mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht und sagen für Sie Ihren Termin bei der Polizei ab.

Besprechungstermine sind bei uns auch kurzfristig möglich. Sie können jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.