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Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Tötungsdelikte Mord Totschlag Tötung auf Verlangen Fahrlässige Tötung Körperverletzung mit Todesfolge Untersuchungshaft Schwurgericht

Ihre Strafverteidigung bei Mord und Totschlag. In München und bundesweit.

Das Kapitalstrafrecht deckt sämtliche Straftaten ab, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind. Die zentralen Delikte sind Totschlag und Mord sowie darüber hinaus weitere Straftaten mit Todesfolge, die jedoch im Rahmen einer Verteidigung erheblich mildere Strafen zulassen.

Bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts steht Ihr ganzes Leben, Ihre Existenz und Ihre Freiheit auf dem Spiel. Jeder Fehler kann zu jahrelangen Konsequenzen führen. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase uneingeschränkt mit äußerster Diskretion zur Seite.

Wir setzen uns für Sie gewissenhaft und engagiert mit allen wichtigen Aspekten Ihrer Geschichte und Ihres Strafverfahrens auseinander und erarbeiten eine speziell für Ihre Situation maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mit vertiefter Kenntnis in der rechtlichen Thematik der Tötungsdelikte, Durchsetzungskraft auf der einen und Fingerspitzengefühl auf der anderen Seite werden wir Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mit allen gebotenen Mitteln verteidigen. Ein Besuch in der Untersuchungshaft kann sofort vereinbart werden.

Gerade in Kapitalstrafsachen ist für uns zudem ein geschulter Umgang mit der Presse, die regelmäßig bei Mord- und Totschlagprozessen ein hohes mediales Interesse zeigt, gewährleistet. Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte steht hierbei im Vordergrund.

Wir treten uneingeschränkt für Ihre Rechte ein.