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Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchung

Ihre Strafverteidigung bei einer Hausdurchsuchung. In München und bundesweit.

Für den Fall, dass Sie mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert werden, sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln beachten:

  • Leisten Sie keinen Widerstand in Form von verbalen oder tätlichen Angriffen auf die Durchsuchungsbeamten und verhalten Sie sich ruhig.
  • Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, am besten jedoch gleich zu Beginn der Durchsuchung. Dies ist ihr gutes Recht, worüber Sie auch belehrt werden müssen. Im Falle einer Beauftragung kommen wir auch direkt vor Ort, um den Ablauf einer rechtmäßigen Durchsuchung zu gewährleisten und für Sie bereits in dieser Phase des Ermittlungsverfahrens präventiv tätig zu sein.
  • Tätigen Sie während der Durchsuchung keine Aussagen! Geben sie nur die notwendigen Angaben zu Ihrer Person ab. Lassen Sie sich hierbei auf keinen Fall überrumpeln. Alle Antworten können grundsätzlich in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.
  • Machen Sie sich zudem Notizen über den Ablauf der Durchsuchung. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob sie zu Beginn der Durchsuchung belehrt worden sind. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, weisen Sie auf keinen Fall darauf hin. Sofern die Belehrung unterbleibt, liegt nämlich bereits ein Verfahrensfehler vor, den wir im Rahmen Ihrer Verteidigung positiv nutzen können.
  • Lassen Sie sich über die beschlagnahmten Gegenstände ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen. Werden durch die Beamten Beweismittel sichergestellt, so lassen Sie sich diese zeigen und widersprechen Sie sogleich der Sicherstellung.

Bei Fragen im Falle einer Hausdurchsuchung können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.