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Nebenklage

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Ihre Strafverteidigung bei Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Klageerzwingungsverfahren und Zeugenbeistand. In München und bundesweit.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, gibt es entscheidende prozessuale Möglichkeiten, Ihren Belangen Geltung zu verschaffen. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase professionell zur Seite und treten entschieden für Ihre Rechte ein.

Wir vertreten Ihre Interessen uneingeschränkt vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und vor allem gegenüber dem Täter und seinem Rechtsanwalt. Nur auf diese Weise kann das notwendige Gleichgewicht zwischen der Verteidigung und Ihrer Opfervertretung gewährleistet werden.

Wir nehmen bereits zu Beginn, d.h. schon im Ermittlungsverfahren, aktiv Einfluss auf den weiteren Verfahrensgang und versuchen die Belastungen für Sie so gering wie möglich zu halten. Auf Grund der rechtlichen Komplexität empfiehlt es sich unbedingt, dass Sie sich vor Gericht professionell beraten und anwaltlich vertreten lassen. Der Gesetzgeber hat hierbei für Opfer einer Straftat die Möglichkeit geschaffen, sich als sog. Nebenkläger unter gewissen Voraussetzungen einem Strafverfahren mit Hilfe eines Anwaltes kostenlos anzuschließen. Dies verschafft Ihnen weitreichende Einflussmöglichkeiten auf den Ausgang des Verfahrens. Konkret besteht u.a. die Möglichkeit, Einsicht in die Strafakte zu erhalten, Beweisanträge zu stellen sowie Rechtsmittel einzulegen. Zudem kann im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens Ihr möglicher Schmerzensgeldanspruch bereits unmittelbar im Rahmen des Strafprozesses durchgesetzt werden. Dies hat den Vorteil, dass ein erneuter langwieriger zivilrechtlicher Folgeprozess mit erneuter Beweisaufnahme vermieden werden kann und Sie sofort zu Ihrem Recht kommen.

Für Opfer einer Straftat, als auch für die Hinterbliebenen, stellt – nach Aussagen unserer früheren Mandanten und Mandantinnen – die Teilnahme am Strafprozess letztlich einen gewichtigen Teil der Aufarbeitung und Verarbeitung des Erlebten dar. Auf Grund der bereits seit Jahren bestehenden aktiven Mitgliedschaft zu namenhaften Opferschutzorganisationen verfügen wir hierbei zudem über ein breites Netzwerk an psychologischen Hilfeeinrichtungen.

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie auch für den Fall, dass ein Strafverfahren gegen den Täter eingestellt werden sollte und daher anwaltliche Schritte notwendig sind, um Ihren Rechten Geltung zu verleihen. Im Rahmen eines sich hieran anschließenden sog. Klageerzwingungsverfahrens besteht die Möglichkeit ein Strafverfahren durchzusetzen.

Wir stehen Ihnen zudem für den Fall, dass Sie lediglich als Zeuge am Strafprozess teilhaben, unter den Voraussetzungen des § 68 StPO als sog. Zeugenbeistand zur Seite.

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Diskretion verstehen wir dabei als oberstes Gebot.