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Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

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Ihre Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. In München und bundesweit.

Das Wirtschaftsstrafrecht stellt ein sich immer komplexer gestaltendes strafrechtliches Spezialgebiet dar, in welchem die Grenzen zwischen den strafrechtlich sanktionierten Verhaltensweisen und dem unternehmerisch erlaubten Risiko für einen juristisch nicht versierten Unternehmer nicht mehr adäquat zu definieren sind.

Wir bieten Ihnen als Freiberufler, Selbstständiger oder Führungskraft eines mittelständischen Unternehmens daher eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts. Eine vertiefte Kenntnis der umfangreichen Gesetzeslage sowie der aktuellen Rechtsprechung, wie es in unserer Kanzlei auf Grund stetiger Fortbildungen sowie der Dozententätigkeit von Rechtsanwältin Beer gewährleistet ist, stellt dabei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung dar. Wir übernehmen sowohl die strafrechtliche Beratung von Unternehmen, als auch Individualstrafverteidigungen. Unser Ziel ist es, im Fall eines drohenden Strafverfahrens dieses, wie in der Vergangenheit bereits mehrfach praktiziert, durch die Einreichung sog. umfangreicher Schutzschriften geräuschlos bereits im Ermittlungsverfahren zu Fall zu bringen und somit einen Strafprozess zu vermeiden. Auf diese Weise ließe sich ein möglicher Reputationsverlust gegenüber der Öffentlichkeit sowie Ihren Geschäftspartnern und Kunden vermeiden.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören hierbei insbesondere die Beratung und Vertretung bei Vorwürfen:

  • der Untreue (§ 266 StGB)
  • des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB)
  • des Kreditbetrugs (§ 265 b StGB)
  • der Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 StGB)
  • Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
  • der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und des Bankrotts (§ 283 StGB)
  • der unrichtigen Darstellung (§§ 331 ff. HGB)
  • der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 298 StGB)
  • des Insiderhandels (§ 38 WpHG)

Bei Fragen und Vertretungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts können Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen.