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Untersuchungshaft – Festnahme

Untersuchungshaft – Festnahme

Ihre Strafverteidigung bei Untersuchungshaft und Festnahme. In München und bundesweit.

Festgenommen? – So verhalten Sie sich richtig:

Sollten Sie, ein Angehöriger oder ein Freund festgenommen worden sein – ob nur vorläufig oder bereits auf der Grundlage eines Haftbefehls – sind diese Regeln unbedingt zu beachten:

Machen Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch

Einer der wichtigsten Regeln im Falle der Festnahme lautet: Machen Sie keine Aussage. Auch wenn Sie seitens der Ermittlungsbehörden hierzu gedrängt werden, bleiben Sie standhaft! Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind, besteht die Gefahr der Untersuchungshaft – die Lage ist damit ernst! Sagen Sie aus, ohne den Akteninhalt zu kennen und ohne mit uns eine entsprechende Verteidigungsstrategie durchgesprochen zu haben, können Sie damit Ihre späteren Verteidigungserfolge stark einschränken und gefährden. Belassen Sie es deswegen bei den Angaben zu Ihrer Person.

Unbedingt sofort einen Verteidiger beauftragen! Wir sind auch außerhalb der Bürozeiten unter der Notfallnummer (0151 / 73 06 35 98) zu erreichen

Sie haben das Recht jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren! Bei der Anordnung von Untersuchungshaft ist es besonders wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu beauftragen. In den ersten Tagen nach der Festnahme werden bereits gewichtige Vorentscheidungen getroffen und entscheidende Weichen für den späteren Verfahrensausgang gestellt. Zwei „Termine“ sind hierbei besonders wichtig: Der erste Vorführtermin, in dem darüber entschieden wird, ob der Beschuldigte überhaupt in die Untersuchungshaft kommt sowie der Termin der Haftprüfung. Im Rahmen dieses Termins kann der zuständige Richter den Haftbefehl wieder aufheben oder den Vollzug der Haftstrafe aussetzen.

Wir wissen, wie wichtig und belastend gerade die ersten Stunden nach der Verhaftung für den Beschuldigten, als auch für seine Angehörigen und Freunde sind. Wir wissen außerdem, wie wichtig es ist, bei den ersten Vorführterminen mitanwesend zu sein und in diesen Terminen an der Seite des Verhafteten für diesen zu sprechen, um Fehlentscheidungen zu verhindern.

Wir sind daher für Sie auch außerhalb der Bürozeiten unter der Notfallnummer der Kanzlei erreichbar.

Betreuung in der Untersuchungshaft

Befindet sich der Beschuldigte bereits in der Untersuchungshaft, werden wir sofort die Ermittlungsakte anfordern und einen Haftprüfungstermin beantragen. Die ersten Wochen bis zum Termin der Haftprüfung werden dabei von dem Inhaftierten als besonders einschneidend und belastend empfunden. Wir verstehen uns in dieser Zeit nicht nur als Anwalt und Beistand des Verhafteten, sondern auch als stetiger Ansprechpartner der Familie.

Im Falle einer Inhaftierung können Sie oder ein Angehöriger sofort Kontakt mit uns aufnehmen.