Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht
Ihre Strafverteidigung im Sexualstrafrecht. In München und bundesweit.
Das Sexualstrafrecht bezeichnet den Bereich der Straftatbestände, in dem Verstöße gegen das Recht der sexuellen Selbstbestimmung hart sanktioniert werden.
Davon erfasst sind:
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
- Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 Ziff. 1 StGB)
- Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
- Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz von Jugendpornografie (§ 184c StGB)
Die meisten Straftatbestände aus diesem Bereich werden vom Gesetzgeber als schwere Verbrechen eingeordnet, fast ausnahmslos als nebenklagefähig ausgestaltet und sind überdies im Mindestmaß auch bei Ersttätern mit hohen Freiheitsstrafen bedroht.
Wir haben die Erfahrung gewonnen, dass kein strafrechtlicher Tatbestand in unserer Gesellschaft so sensibel ist, wie der Vorwurf eines Sexualdelikts. Da der Intimbereich betroffen ist, sind die Tatvorwürfe sehr belastend und mit Scham besetzt. Eine umsichtige und nachhaltige Behandlung dieser Thematik ist daher immanent.
Sollten Sie Fragen zu Themen im Bereich des Sexualstrafrechts haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.